Bei Problemen
Einleitung
Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen Betreuungsperson und Promovierenden kann es zu sachlichen und/oder persönlichen Schwierigkeiten kommen. Wenn es dazu kommt, sollten beide Seiten diese Schwierigkeiten möglichst früh ansprechen und versuchen, einen emotionsfreien und sachlichen Umgang mit der Situation und miteinander zu bewahren. Beide Seiten sollten gemeinsam nach Lösungswegen suchen. Nicht immer ist das möglich. Auf dieser Seite werden für ausgewählte Probleme Lösungsansätze vorgestellt.
Manchmal lässt sich eine Beendigung der Betreuung nicht vermeiden, wenn zum Beispiel
- sich die Dissertation in eine thematische Richtung entwickelt, die zu weit vom Forschungs- und Interessengebiet der Betreuungsperson entfernt ist,
- die Betreuungsperson an einen anderen Hochschulort wegberufen wird, die promovierende Person einen Hochschulwechsel nicht in Erwägung zieht oder
- persönliche und/oder sachliche Differenzen in der Zusammenarbeit unüberwindbar geworden sind.
Bevor bei persönlichen und/oder sachlichen Differenzen eine finale Entscheidung getroffen wird, wird empfohlen, gemeinsam mit
- der in der Betreuungsperson aufgenommenen sog. Konfliktperson,
- der bzw. dem Nachwuchsbeauftragten des Fachbereichs,
- eine der Vertrauenspersonen der Universität Kassel in der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
zu sprechen, die bei der Erarbeitung von Lösungswegen vermitteln können.
Ist eine Beendigung der Betreuung unvermeidbar, sollten sich Betreuungsperson und promovierende Person bemühen, möglichst schnell eine Lösung zu finden. Folgende Aspekte sollten bei einem Betreuungswechsel beachtet werden:
- Der Antrag auf Wechsel der Betreuungsperson ist von der promovierenden Person zu stellen.
- Idealiter bestätigt die Betreuungsperson, dass sie bzw. er mit dem Betreuungswechsel einverstanden ist bzw. hierüber informiert wurde.
- Ggf. kennt die promovierende Person eine geeignete Professorin oder einen geeigneten Professor, die bzw. der die Betreuung übernehmen kann und stellt einen ersten Kontakt her.
- Bei einem Wechsel des Hochschulortes wäre ggf. zu überlegen, ob die bisherige Betreuungsperson als zweite Betreuungsperson weiterhin am Promotionsvorhaben mitwirken will (Zweitgutachten und somit Mitgliedschaft in der Promotionskommission).
Für Dissertation und Disputation gibt es unterschiedliche Wiederholungsmöglichkeiten und –modalitäten, die auf dieser Seite kurz dargestellt werden:
Nichtannahme der Dissertation
Beschließt der Promotionsausschuss die Nichtannahme der Dissertation, wird die promovierende Person per Bescheid hierüber informiert. Dem Bescheid sind beide Gutachten beigefügt. Die promovierende Person kann auf der Grundlage der Gutachten eine einmalige Überarbeitung beantragen. Der formlose Antrag an den Promotionsausschuss ist innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung der Nichtannahme an die Promotionsgeschäftsstelle zu richten. Für die Begutachtung des Wiederholungsversuchs werden in der Regel die bereits bestellten Gutachtenden erneut bestellt.
Das Promotionsverfahren gilt als endgültig erfolglos beendet, wenn
- der Wiederholungsversuch ebenfalls mit „nicht bestanden“ bewertet wird oder
- der Überarbeitungsantrag nicht oder nicht fristgerecht gestellt wird.
In diesen Fällen ergeht ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung durch den Promotionsausschuss.
Nicht bestandene Disputation
Ist die Disputation nicht bestanden, kann diese innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Über das Nichtbestehen informiert der Promotionsausschuss per Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Die promovierende Person kann die Wiederholung der Disputation beantragen. Der formlose Antrag an den Promotionsausschuss ist innerhalb der Jahresfrist an die Promotionsgeschäftsstelle zu richten. Für die Wiederholung der Disputation werden in der Regel dieselben Mitglieder der Promotionskommission erneut bestellt.
Das Promotionsverfahren gilt als endgültig erfolglos beendet, wenn
- die Wiederholung der Disputation ebenfalls mit „nicht bestanden“ bewertet wird oder
- der Antrag auf Wiederholung der Disputation nicht oder nicht fristgerecht gestellt wird.
In beiden Fällen ergeht ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung durch den Promotionsausschuss.
Überall, wo Menschen zusammenarbeiten, kann es zu Konflikten kommen. Das Team vom Konfliktmanagement unterstützt alle Beteiligten im Konfliktösungsprozess und bietet neben vertraulichen Gesprächen auch praktische Tipps und Unterstützungsangebote an.